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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. lädt Abt Johann von Fulda auf Klage Frankfurts zu rechtlicher Verantwortung auf den 16. März vor sich.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich zunächst aus einem Schreiben Abt Johanns an den K. vom 21. März, in welchem Johann auf die ihm durch seine der Verhandlung am 16. März beiwohnenden Räte übermittelten Vorschläge betreffend den Austrag der Streitigkeiten zwischen ihm und Frankfurt und insbesondere die Freilassung zweier inhaftierter Frankfurter Knechte antwortete, im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 6260 fol. 48f.). Ergibt sich auch aus den Angaben im vernichteten Frankfurter Rechenbuch für das Jahr 1485/86 im StadtA Frankfurt/M., gedruckt bei Janssen II n. 613 (S. 444), Rechnung vom 15. April 1486, demzufolge man für diesen ersten mandatbrieffe an den apt von Fulde einen fl. an die ksl. Kanzlei bezahlte. Vgl. H. 4 n. 925.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 914, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-03-16_1_0_13_4_0_10490_914
(Abgerufen am 19.04.2024).