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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. erklärt seine Zustimmung zur Wahl seines Sohnes Ehz. Maximilian zum römischen Kg.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem Bericht des Johannes Kremer, Diener des Frankfurter Stadtschreibers, als Augenzeuge der Inthronisation des zum römischen Kg. gewählten Maximilian in der Frankfurter Bartholomäuskirche, den der vernichtete Bestand der Wahltagsakten im StadtA Frankfurt/M. enthielt, gedruckt bei Janssen II n. 610. Diesem Bericht (ebd. S. 437) zufolge sei nach Maximilians Inthronisation der kurmainzische Kanzler Dr. Georg von Hell, gen. Pfeffer, auf den Stuhl des Eb. von Trier gestiegen, habe die erfolgte Wahl ausgerufen und daby einen brief von keyser Friderichen ußgangen verlesen. Da der Frankfurter Gewährsmann dessen Inhalt nicht verstehen konnte, muß aus dem Zeitpunkt der Verlesung im Rahmen des Inthronisationsaktes geschlossen werden, daß es sich um diese Bestätigung und nicht etwa um die von Chmel n. 7805 gebotene Bitte des K. vom 16. Februar handelt, sein Sohn möge die Wahl annehmen; so auch Wiesflecker. Allerdings datiert Chmeldiese Wahlbestätigung durch den Kaiser erst auf den 17. Februar, den Tag nach den von Kremer geschilderten Vorgängen.

Vgl. Wiesflecker, Maximilian I. 1 S. 191.

Reg.: Chmel n. 7808.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 900, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-02-16_1_0_13_4_0_10476_900
(Abgerufen am 19.04.2024).