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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 6

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K. F. teilt Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich mit, daß seine Gesandtschaft, die in Zürich Verhandlungen umb hilff führte, ihm berichtet habe, die Stadt Zürich erkenne ihn als rechten, naturlichen herren an, doch begehre Zürich vor Entsendung einer bevollmächtigten Botschaft nach Basel, Konstanz oder Schaffhausen zur Beratung über die Reichshilfe und andere Gegenstände die Freilassung des Jakob Mötteli gegen Bürgschaft. Er (F.) habe jedoch vor, Mötteli umb sein mißhandlung, die allennthalben offenbar sei, zu bestrafen, der sich aber nach gestalt derselben seiner mißhandlung des allweg gewidert, worin ihm die Stadt Lindau Beistand geleistet habe1. Er sehe daher keine Möglichkeit, in der Sache eine Änderung vorzunehmen. Um die hauptsachen zwischen ihm (F.), dem Haus Österreich und der Stadt Zürich, daran mer dann dem Möttelin gelegen ist, zu fördern, wird K. F. mit seinem Vetter Ehz. Sigmund und seinem Sohn Maximilian über die Entsendung einer gemeinsamen, bevollmächtigten Gesandtschaft an einen der obgenannten Orte beraten. Er befiehlt der Stadt Zürich, die sachen darauf ruen und besteen zu lassen und ihm zu antworten. Am vierundzweinzigisten tag des monets septembris.

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Unnsern und reichs lieben getrewen, burgermeister und rate der statt Zurch (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Zürich (Sign. A 176,1,69), Pap., rotes S 18 als Verschluß auf Rückseite aufgedrückt (abgefallen und verloren).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. Niederstätter, Friedrich III. S. 99ff. S. auch oben H. 6 n. 151.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 6 n. 152, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1485-09-24_1_0_13_6_0_11130_152
(Abgerufen am 29.03.2024).