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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. teilt seinen Leuten und Holden, die zum Schloss Wolfsegg gehören und denen der brief betzaigt wirdet, mit, dass er das Schloss Hildebrand Jörger um die Höhe der Pfandsumme verschrieben habe, nachdem er ihm gestattet hatte, es von Kaspar Perkheimer, dem das Schloss zuvor verpfändet und verschrieben gewesen war, einzulösen nach laut unsers briefs darumb ausganngen1. K.F. befiehlt ihnen, dem Jörger wie vormals dem Perkheimer die Nutzen, Renten, Zinsen und Robote zu leisten und solh sein phanntschaft und verschreybung gehorsam zu sein.

Originaldatierung:
An suntag Allerkindlein tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1484 XII 28), Pap., rotes S 21 rücks. aufgedr. unter Papieroblate (abgelöst und zerstört).

Reg.: Lichnowsky (-Birk) 8 n. 626 (irrtümlich auf 1483 datiert).

Lit.: Wurm, Die Jörger von Tollet S. 46.

Kommentar

Zu bezweifeln ist, ob die Pflegschaft des Schlosses Wolfsegg tatsächlich an Hildebrand Jörger übergeben wurde, da K.F. am 10. August 1488 Gotthard von Starhemberg, dem Landeshauptmann ob der Enns, befiehlt, dafür Sorge zu tragen, dass das Schloss Wolfsegg dem Amtmann von Gmunden übergeben werde, nachdem es Kaspar Perkheimer satzweise innehatte, s. Chmel n. 8310. Offenbar hatte Perkheimer das Schloss bis 1488 inne. Wurm, Die Jörger von Tollet S. 46, geht davon aus, dass Perkheimer bis 1488 im Genuss der Pfandschaft blieb und begründet dies mit der Schwäche des Kaisers, wodurch ungeordnete Rechtszustände geherrscht hätten. Eine Mitteilung eines Pflegschaftswechsels an die Leute und Holden ist kein üblicher Vorgang und legt nahe, dass Perkheimer auf die Pflegschaft nicht verzichtet hatte und deshalb die Leute und Holden angewiesen werden mussten, wem gegenüber sie fortan zu Gehorsam verpflichtet waren.

Anmerkungen

  1. 1Siehe. n. 154.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 155, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-12-28_2_0_13_30_0_155_155
(Abgerufen am 23.04.2024).