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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. übergibt Hans Pickl den Weinaufschlag von Voitsberg, Wildon und den zugehörigen Landgerichten sowie im Landgericht Graz jenseits der Mur bestandsweise auf ein Jahr, das mit dem kommenden St. Matthäustag (1484 September 21) endet und von da an auf ein weiteres Jahr gegen eine Zahlung von 1.000 Pfd. Pf. guter landläufiger Münze, welche zu den Quatembern zu entrichten ist.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Hans Pickls von 1484 Juli 27 im HHStA Wien (Sign. AUR 1484 VII 27), Perg., 2 grüne SS des Ausst. und Dibold Prunners, Stadtrichters zu Graz, in wachsf. Schüsseln an Ps., mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.1

Kommentar

Im Revers verpflichtet sich Hans Pickl, die zugehörigen Bürger und Leute nicht ungebührlich zu belasten und nach Ablauf des genannten Zeitraums nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung den Aufschlag abzutreten. Er sichert K.F. Schadloshaltung zu. Siehe n. 57.

Anmerkungen

  1. 1Der Revers ist regestiert bei Göth, Urkunden-Regesten 10 S. 326 n. 808.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 119, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-07-27_1_0_13_30_0_119_119
(Abgerufen am 28.03.2024).