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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt den Juden von Regensburg mit, Bf. Heinrich von Regensburg habe ihm vortragen lassen, daß sie sich unter Berufung auf etliche ksl. schrifft und tröstung weigerten, einige der dem Bf. und dem Stift geschuldeten jährlichen Abgaben (gülte) zu bezahlen. Da er nicht gemeint habe, daß sie mit Hilfe seiner Briefe dem Bf. das ihm rechtlich Zustehende vorenthalten sollten, gebietet er ihnen, dem Bf. oder seinem Bevollmächtigten unverzüglich die noch ausstehenden Abgaben zu bezahlen und sich nicht weiter auf die ihnen gegebenen ksl. Briefe zu berufen. Für den Fall, daß sie dies nicht tun sollten, habe er dem Bf. erlaubt, darumb gegen euch furzunemen und zu handeln, wie sich nach laut sein und seines stiffts gerechtigkeit und herchümen .. gebüret.

Originaldatierung:
Am sechtzehenden tag des monets febr(uaris).

Überlieferung/Literatur

Konz.: Konz. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1484 Februar 16), Pap. Auf der Rückseite des Konz. befindet sich als Adresse: Pro domino K(ammera)rio Ratispon(ensi) contra judeos sowie eine Protokollnotiz in lat. Sprache von 1484 März 11 über die Zustellung des Org. an die Juden. Reg.: STRAUS n. 528.

Kommentar

GEMEINER 3 S. 670f. beschreibt zwar den Sachverhalt, kennt jedoch das obige Schreiben zugunsten des Bischofs nicht (erwähnt wird lediglich das Schreiben von 1484 Dezember 15 [siehe n. 391], in dem der Bf. von Regensburg jedoch nicht vorkommt). Siehe unten n. 403.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 387, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-02-16_1_0_13_15_0_387_387
(Abgerufen am 19.04.2024).