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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. überlässt Heinrich Prueschenk, seinem Rat und Pfleger zu Sarmingstein, bestandsweise für zwei Jahre ab sannd Gregorien tag nagstkomendn (1484 März 12) die große und kleine Maut zu Linz und zu Stein, weiters die Aufschläge, die Konrad (Konz) Stiber als Amtmann in Gmunden1 und die Brüder Jobst und Gabriel Neitperger sowie ihre mitgewonte als ksl. Dienstleute in Wien zu ihrer Bezahlung2 eingenommen haben, außerdem den Aufschlag zu Ybbs, den er den Bürgern zum Ausbau seiner Stadt vergunnt hat3. Heinrich Prueschenk soll gegen eine jährliche Zahlung von 7.000 Pfd. Pf. guter landläufiger Münze von jedem Aufschlag an den Mautstätten Ybbs oder Linz ein Pfd. Pf. für jeden Dreiling Wein mit allen zuestenndn und Zubehör einnehmen, so wie diese auch früher verwaltet und eingenommen worden sind. Zusätzlich soll er auch einnehmen, was an dieselben mauttstet nicht kumbt auf beden lannden unnder und ob der Enns. K.F. verpflichtet Prueschenk, die Mautstätten mit Amtleuten zu besetzen, die jährlich fällige Summe an ihn auszuzahlen, die Prälaten und den Adel ihre übliche Menge Wein wie die am jungisten zu Wienn aufgeschriben worden seien, des er dann abschrift hat, sowie die Prälaten zusätzlich ihre gewährte Menge Salz maut- und aufschlagfrei führen zu lassen. Was K.F. an weiteren Mautfreiheiten mit unsern briefen erteilt, soll Prueschenk vom Bestand abgezogen werden. K.F. setzt weiters fest, die mit ihrer Kaufmannsware zu den Mautstellen kommenden, zur ksl. Herrschaft gehörenden Leute und auch alle anderen nicht ungebührlich zu belasten und Maut und Aufschlag nach Ende des Zeitraums auf ksl. Befehl wieder abzutreten, wie er es K.F. verschrieben hat.

Originaldatierung:
An freytag sannd Dorotheen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p. – KVv: Rta.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1484 II 6), Perg. rotes S 21 in wachsf. Schüssel mit wachsf. S 16 rücks. eingedr. an Ps.

Reg.: Chmel n. 7648.

Lit.: Zu Heinrich Prueschenk s. Heinig, Friedrich III./1 S. 206f.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 81.
  2. 2Zur Erwähnung von Verschreibungen von Aufschlägen auf Wein und Gmundner Salz an die Dienstleute als Sold s. Regg.F.III. H. 10 n. 471.
  3. 3K.F. gewährte der Stadt Ybbs am 14. November 1480 für den Ausbau der Befestigungsanlagen widerruflich von einem jeden Dreiling Wein einen Aufschlag von 60 Pf., s. Chmel n. 7421. Für 1480 ist ein Hochwasser an der Ybbs belegt, das wohl Schäden an den Befestigungsanlagen verursacht haben dürfte, s. Rohr, Leben mit der Flut S. 81, Anm. 59.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 84, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-02-06_1_0_13_30_0_84_84
(Abgerufen am 29.03.2024).