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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. gibt Jörg Tröstel das Amt zu Schwarzenbach mit allen Nutzen, Renten und Zubehör bestandsweise beginnend mit dem St. Georgstag (1483 April 24)1 auf ein ganzes Jahr für eine nicht genannte Geldsumme2 und verpflichtet ihn, die in das Amt gehörigen Leute nicht über die üblichen Dienste, Zinsen, Robote hinaus zu belasten und sie vor Unrecht zu schützen. Auf schriftliche oder mündliche Aufforderung hin soll Tröstel das Amt nach Ablauf des Jahres mit den Urbarregistern und allem Zubehör rückerstatten, andernfalls sich K.F. an seinem und seiner Erben Hab und Gut schadlos halten darf.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Jörg Tröstels von 1483 Juli 5 im HHStA Wien (Sign. AUR 1483 VII 5), Pap., grünes S (Petschaft)3 des Ausst., (tlw. zerstört) und grünes S Wolfgang Marcharts, Gegenschreibers des Eisenaufschlags zu Völkermarkt, rücks. aufgedr. unter Papieroblate.4

Kommentar

Im Revers verpflichtet sich Jörg Tröstel die zum Amt gehörenden Leute und Holden nicht ungebührlich zu belasten sowie sie zu schützen und nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung K.F.s das Amt nach Ablauf eines Jahres zusammen mit den Urbarregistern rückzuerstatten. Dem Revers zufolge wurde Tröstel von K.F. die abermalige Verschreibung von 1484 bis 1485 in Aussicht gestellt. 1484 überließ ihm K.F. das Amt dann auf drei Jahre, s. n. 117.

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung des St. Georgstages auf April 24 s. Regg.F.III. H. 12 n. 6, Anm. 2.
  2. 2Vmtl. 200 Pfd. Pf. (s. n. 117).
  3. 3In Ermangelung eines eigenen Siegels.
  4. 4Der Revers wurde regestiert bei Tomaschek, Regesten Kärnten 3 S. 128 n. 547.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 42, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-07-05_1_0_13_30_0_42_42
(Abgerufen am 29.03.2024).