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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. überträgt Bürgermeister und Rat von Krems und Stein widerruflich bestandsweise das Gericht, das Ungeld, das Kastenamt, das Feldgericht und den Zoll daselbst für jene Summe (1.200 Pfd. Pf.), für die sie Paul Engel als Pfleger und Richter zu Krems und Stein innehatte und die sie zu den Quatembern in die Hände K.F.s oder seiner Erben zu zahlen haben.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers der Stadt Krems und Stein von 1483 Juni 6 im HHStA Wien (Sign. AUR sub dat. 1483 III 13), Pap., rotes S der Stadt, rücks. aufgedr., mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.1

Lit.: Walter, Ungeld S. 88.

Kommentar

Im Revers verpflichten sich Bürgermeister und Rat von Krems und Stein, die zu den Ämtern gehörenden Bürger und Leute nicht ungebührlich zu belasten sowie nach mündlicher oder schriftlicher Aufforderung K.F.s alles unverzüglich rückzuerstatten. Die Begünstigten sichern K.F. Schadloshaltung zu. Paul Engel hatte K.F. am 18. Januar 1481 einen Revers über die genannten Ämter ausgestellt, worin eine jährliche Summe von 1.200 Pfd. Pf. genannt wurde.2 K.F. übertrug Engel die Ämter für zwei Jahre. Dieser scheint noch am 8. Februar 1484 als Pfleger von Krems und Inhaber des Feldgerichts auf.3

Anmerkungen

  1. 1Der Revers ist regestiert bei Chmel n. 7616.
  2. 2Siehe Chmel n. 7439.
  3. 3Siehe n. 85.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 32, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-06-06_1_0_13_30_0_32_32
(Abgerufen am 28.03.2024).