Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

Sie sehen den Datensatz 533 von insgesamt 640.

K.F. befiehlt Hz. Ernst von Sachsen, Administrator des Erzstifts Magdeburg und des Stifts Halberstadt, sich mit Bürgermeistern, Rat und Gemeinde der Altstadt Magdeburg, denen er in gleicher Weise geschrieben hat1, unter dem Beisein von etlichen Grafen und Herren des Stifts zu Magdeburg gütlich über die vorhandenen Streitigkeiten zu vereinen. Er teilt mit, daß er infolge des Abschieds von Nürnberg2 Ernst Gewalt gegeben habe, von den Bürgern der Altstadt Magdeburg wie von anderen seiner Untertanen einen zcymmelichen anslag zu dem von ihm geforderten und inzwischen erfolgten Dienst zu nehmen.3 Nun sei ihm aber berichtet worden, daß Ernst ein merglich summe geldes auf die von Magdeburg geschlagen habe, wodurch jene von ihm und dem heiligen Reich entzweit werden könnten, was er nicht gestatten könne. In den Briefen, die er ihm deshalb gegeben habe, sei dies auch nie sein Wille und seine Meinung gewesen, weshalb er, um weitere Streitigkeiten zu verhindern, an einer gütlichen Einigung interessiert sei und eine solche, sollte sie durch die obengenannten Grafen und Herren des Stifts zu Magdeburg nicht herbeizuführen sein, durch das Schicken unszer botschaft an Ernst und die von Magdeburg zur Überprüfung, welche Gerechtigkeiten an der Stadt Magdeburg dem Stift und welche dem Reiche zustehen würden, voranbringen wolle, um jedem Teil das Seinige zuzuweisen. Er befiehlt, bis zum Abschluß solcher Handlung jegliches Mandat und jeden Brief, den er bezüglich der geforderten Hilfe und angedrohten Strafe halber ausgestellt hat, vorläufig auszusetzen.

Originaldatierung:
Am and(ern) tage des monts aprilis (nach Kop.)
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im SächsHStA Dresden (Sign. W.A. Loc. 4350, Klöster und Stifter, Erzstift Magdeburg, Kapsel IV, Bl. 30), Pap. (15. Jh.). Druck: UB Magdeburg 3 n. 512.

Kommentar

Zu den Auseinandersetzungen zwischen Eb. Ernst und der Stadt Magdeburg vgl. auch HERTEL/HÜLSSE, Magdeburg, S. 260-264 sowie HOLTZ , Situation S. 102 sowie n. 527, n. 537 u. 538, n. 544.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. n. 534.
  2. 2Zum Nürnberger Anschlag vom 13. August 1481 vgl. n. 527.
  3. 3Vgl. ebd.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 533, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-04-02_1_0_13_11_0_533_533
(Abgerufen am 29.03.2024).