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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. bestätigt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt die Verleihungsurkunde K. Sigmunds1 über die in und bei dem Dorf Soden, welches vor lanngen jarenn und vil verganngen zeitten zur Stadt Frankfurt gehört habe und mit in herkomen sei, entspringende Quelle und Ader eines warmen Wassers mit allen ihren Bestimmungen und gewährt ihnen die ksl. Gunst, im Dorf Soden sowie seinen Zugehörungen nach weiteren Quellen und Adern warmen und kalten, salzhaltigen und salzlosen Wassers suchen, dieses nach ihrem Belieben sieden und dort eine oder mehrere Salzpfannen unterhalten zu dürfen, wobei sie alle auch anderswo im Reich beim Salzsieden herkömmlichen Privilegien, Rechte und Gewohnheiten genießen sollen, doch unbeschadet seiner und des Reiches Obrigkeit sowie der Rechte Dritter, und gebietet allen Reichsuntertanen die Einhaltung dieses Privilegs bei einer je zur Hälfte der ksl. Kammer und den Geschädigten zufallenden Pön von 40 Mark Gold.

Originaldatierung:
Am dritten tag des monets marcy.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Rta Caspar Perenwert (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Privilegien n. 373), Perg., wachsfarbenes S 15 mit wachsfarbenem S 16 vorn eingedrückt an purpurfarbener Ss.

Druck: Privilegia et Pacta S. 339f.; {Lünig, Reichsarchiv 13 S. 639f. n. 133.}

Reg.: Chmel n. 7602; Regg.F.III. H.3 n. 159 (nach unzulänglicher Überlieferung).

Anmerkungen

  1. 1RI XI n. 11882.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 861, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-03-03_1_0_13_4_0_10437_861
(Abgerufen am 20.04.2024).