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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. fordert Fürsten, Prälaten etc. sowie Bürgermeister, Innungsmeister, Räte und Gemeinden der Altstadt Magdeburg und andere zu den Stiften Magdeburg und Halberstadt gehörende Untertanen unter Androhung einer Strafe von 1.000 Mark Gold und des Verlustes ihrer Privilegien auf, Hz. Ernst von Sachsen, Administrator der Stifte Magdeburg und Halberstadt, bis spätestens einen Monat nach Erhalt dieses Briefes die geforderte Hilfe, sollte er dieselbe auf sie schlagen, zu leisten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus der vorherigen n. Druck: UB Magdeburg 3 n. 480.

Anmerkungen

  1. 1Datum und Ausstellungsort nach Druck.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 528, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-07-03_2_0_13_11_0_528_528
(Abgerufen am 29.03.2024).