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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. erinnert Kf. Ernst und Hz. Albrecht von Sachsen daran, daß ihm auf dem letzten Tag zu Nürnberg von den Reichsfürsten und Fürsten eine Reichshilfe gegen den König (Matthias) von Ungarn zugesagt1 und dem Eb. von Mainz2 die Sendung von Roß- und Fußtruppen auf eine bestimmte Zeit auferlegt worden sei, dieser aber noch keine Folge geleistet habe. Gegen andere, die die geforderte Hilfe bisher nicht geleistet hätten, habe er seine ksl. Ladung geschickt,3 gegen den Eb. von Mainz habe er dies bisher ruhen lassen in gnediger vnd fruntlicher guter meynung euch zu eren vnd in zuuersicht, das vnns solich hilff durch den genannten von Meinz uneruordert geschickt wurde. K.F. befiehlt Kf. Ernst und Hz. Albrecht, den Eb. von Mainz anzuhalten, die ihm in Nürnberg auferlegte Zahl von Roß- und Fußtruppen zu senden, damit er (K.F.) nicht mit den darauf gesetzten Strafen wider diesen handeln müsse. Auf einem beigelegten, schmalen Zettel in gleicher Schrift: Desgleichen wellet auch unsern lieben fursten, den ertzbischoven zu Maidburg, ewern sone, daran weisen, damit er uns sein anzal volckh, im zu Nuremberg aufgelegt, furderlich on alle sewnuß schicke und damit nit verziehe, dardurch sich nit geburen werde, deshalb(en) wider ine zu procedir(en), das wir euch zu eren diser zeit vermitt(en) habe(en).4 Auf einem zweiten eingelegten Zettel in gleicher Schrift: Und begern deshalben ewr liebe furderlich verschrieben anntwort bey disem botten unns darnach wissen zurichten .

Originaldatierung:
Am viervndzweintzigisten tag des monets marty
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. – KVv: Den hochgebornnen Ernnsten, des heiligen romischen reichs ertzmarschalh, und Albrechten, gebrudern, herczogen zu Sachsen, lanntgraven in Doringen und marggraven zu Meissenn, unnsern lieben oheimen, churfursten und fursten (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im SächsHStA Dresden (Sign. W.A. Loc. 4377, Ungarische Sachen, Bl. 283), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Anmerkungen

  1. 1Zum Nürnberger Anschlag vgl. n. 523.
  2. 2Eb. Diether von Mainz starb zwar erst am 7. Mai 1482, doch war der minderjährige Albrecht, Sohn Kf. Ernsts von Sachsen, bereits am 1. März 1480 zum Nachfolger Diethers designiert und von Papst Sixtus IV. am 12. Januar 1481 zum Konservator der Mainzer Kirche ernannt worden. Dies erklärt, warum K.F. sich hier an die Hzz. von Sachsen wandte, um den Mainzer Eb. zur Leistung von Militärhilfe zu veranlassen. Vgl. BENARY , Geschichte Erfurt S. 104-106; HOLTZ , Erfurt und Friedrich III. S. 197f.
  3. 3Vgl. n. 523 mit den dazu gemachten Angaben zu ähnlichen Schreiben an andere Reichsstände.
  4. 4Vgl. n. 527 mit der erneuten Aufforderung zur Hilfeleistung.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 524, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-03-24_1_0_13_11_0_524_524
(Abgerufen am 28.03.2024).