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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. lädt die Gff. Eberhard (V.) d.Ä. und Eberhard (VI.) d.J. von Württemberg1 auf Klage seines Kammerprokurator-Fiskals wegen Ungehorsams gegen den von den Kff. Fürsten und gemeyner besamlung des Nürnberger Tages2 beschlossenen Anschlag gegen das mutwillige Vorgehen des Kgs. (Matthias) von Ungarn in den ksl. Erblanden, dem und den verpönten brief deßhalb außgegang(e)n und euch verkundt zufolge sie bis zum sanndt Gallen tag nechstverschinen (1481 Okt. 16) 134 Mann zu Pferd und 132 Mann zu Fuß an den ksl. Hof3 schicken sollten, auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefs bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch zu rechtlicher Verantwortung vor sich und weist sie darauf hin, daß auch im Falle ihrer Abwesenheit prozessiert werden wird.

Originaldatierung:
Am funffzehenden tag des monads marcy.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. – KVv: Citacio fiscalis c(ontra) Wirtemb(er)g (Blattmitte oben). Ist zu Nuertinge(n) in die cantzly geantwurt an mitwoch nach cruc(is) invencionis anno etc. LXXXII (Mai 9) (Empfängervermerk auf der Rückseite).

Überlieferung/Literatur

Org. (mit mehreren Korrekturen) im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4654), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (unter Oblate). Druck: Sattler, Graven 4, Beilagen S. 143f. n. 96. Reg.: WR n. 4654. Ein ausführliches Regest aufgrund der Vorladung Gf. Johann Ludwigs von Nassau-Saarbrücken, die naturgemäß in der Anschlagsquote abweicht, bieten z.B.4 die Regg.F.III. H. 5 n. 285.

Kommentar

Am 1. September 1481 hatten Gf. Haug von Werdenberg (-Heiligenberg) und der Fiskal Johann Keller als ksl. Anwälte auf dem zweiten Nürnberger Tag mit einem im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4651) überlieferten Schreiben die Gff. ermahnt, ihre im Anschlag vorgesehene Quote unverzüglich nach Wien zu schicken. Dem waren Nürnberger Verhandlungen mit Gf. Haug von Werdenberg über die 1480 beschlossene Reichshilfe vorausgegangen, die sowohl durch eine Instruktion für Johann Plaicher als auch durch eine Kop. des Anschlags von 1481 im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nrr. 4652 und 4877) belegt werden. Die bzgl. der 1481 erhöhten Hilfsquote sowie insbesondere wegen des K. Haltung im Konflikt mit Tirol dilatorische Haltung der Württemberger meinte Kg. Matthias von Ungarn, als er sich im Rahmen seiner Rechtfertigung gegenüber den auf dem Nürnberger Tag gegen ihn erhobenen Vorwürfen bei Gf. Eberhard (V.) d.Ä., seinem besundern lieben frunde, dafür bedankte, daß dieser und andere die mehr gegen ihn (Matthias) als gegen die Türken gerichtete Hilfe verhalten habe, s. die deutschsprachige Abschrift seines Schreibens5 vom eritag nach sand Vrsulen tag 1481 (Okt. 23) im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4653), Pap. (15. Jh.). Zu den Reaktionen der beiden württ. Gff. auf die ihres Erachtens ungerechtfertigte Vorladung vor das Kammergericht gehört dann zweifellos der undatierte Ratschlag, wie mit kay. maj. zu handlen wegen zuschickung einer anzal volcks im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4655), den beider Hofmeister und Räte beslossen und demzufolge Johann Plaicher den K. namens beider Gff. darum bitten sollte, sie nicht über die bereits geleistete finanzielle und militärische Hilfe zu belasten. Diese hatte zunächst im wesentlichen aus dem mit vierzig Pferden in Dienst genommenen Hans von Königsfelden bestanden, mit dem sie am 20. Juli 1482 über Sold und Schaden abrechneten, s. LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 3637). Zur späteren Erfüllung der ksl. Geldforderungen s. unsere nn. 697-701.

Anmerkungen

  1. 1Beide waren seit dem Maulbronner Vertrag vom 25. Mai 1480 miteinander sowie mit Pfgf. Philipp auf fünf Jahre verbündet (s. zwei perg. Orgg. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart [Sign. A 602, Nr. 5147 u. 5147a]) und stimmten ihre Politik miteinander ab.
  2. 2Der Nürnberger Anschlag vom 13. August 1481 bei Müller, Reichstags-Theatrum 2 S. 756-760; s. auch die obige Erläuterung. Zum ganzen Bachmann, Reichsgeschichte II S. 712-719, speziell S. 715, und Isenmann, Reichsfinanzen S. 182-185.
  3. 3Im Anschlag war als Sammlungsort Wien genannt worden, s. die in Anm. 1 genannten Quellen und Literatur.
  4. 4Die schon 1481 Nov. 28 (Regg.F.III. H. 4 n. 842f.) einsetzenden Prozeßwellen wegen des Nichtvollzugs der Hilfe lassen sich in den Heften der Regg.F.III. deutlich verfolgen. Ihnen liegen augenscheinlich textlich identische Stücke zugrunde, die lediglich in den Ausstellungsdaten und in den dem jeweiligen Empfänger angepaßten Einzelbestimmungen (Anzahl der Truppen, Abordnungsfrist, Ladungsfrist vor das Kammergericht) variieren.
  5. 5Dieses Schreiben (s. dazu auch Hoensch, Matthias S. 181), in dem Kg. Matthias die Vorwürfe detailliert zurückweist, die einige Kff. und Fürsten aus der besamung zu Nürnberg in einer Zuschrift vom 21. August 1481 (s. Minutoli, Ksl. Buch S. 12f. und Bachmann, Reichsgeschichte II S. 712, 715) gegen ihn erhoben und damit ihre Unterstützung des K. gerechtfertigt hatten, ist auch als Dokument seines Selbst- wie seines Reichsverständnisses bedeutsam. Jede Hilfe gegen die Ungläubigen, die das Reich dem K. zusage, setze dieser weniger gegen diese als gegen ihn ein. Er hingegen habe große Anstrengungen gegen die Türken unternommen, damit diese nicht weiter in die Christenheit vordringen und vor allem der tewtsch(e)n nation keine Schäden zufügen könnten. Gerade eben beweise er dem Reich, deß wir ain gelid zů sein nit laugnen, und insbesondere der gantz(e)n tewtsch(e)n zungen durch seinen Feldzug seinen guten Willen. Gegenüber der von Bf. (Wilhelm) von Eichstätt geleiteten Reichsgesandtschaft habe er seine Bereitschaft erklärt, seine Forderungen an den K. zu rechtlicher oder gütlicher Erkenntnis der Kff. und Fürsten zu setzen, was er auch Gf. Eberhard mitgeteilt habe, und habe einem fridsatz mit dem K. zugestimmt. Weil er sich anschließend in mehrfacher Hinsicht getäuscht gesehen habe, habe er seine Sendboten nicht in Begleitung des wortbrüchigen Eichstätters, sondern separat nach Nürnberg reisen lassen und diese mit solcher Vollgewalt ausgestattet worden, wie er sie noch keiner Botschaft zuvor verliehen habe. Dieser aber sei wider alle natůrliche, menschliche und gemaine recht das Geleit versagt und er (M.C.) ohne Gelegenheit zur Stellungnahme verurteilt worden. Die für ihn unannehmbare Antwort, die der Eichstätter überbracht habe, könne Eberhard der beigefügten Kop. entnehmen. Im übrigen weise er die briefliche Unterstellung der Kff. und Fürsten, er sei dem K. verwandt, insofern zurück, als dies nur für das Kgr. und Kftm. Böhmen gelte. Sein Kgr. Ungarn sei alwegen frey gewesen und habe kain gemainschafft mit dem Reich. Den K. anerkenne er auch seiner Würde wegen als den Oberen, dem er sich aber von der macht als ebenbürtig (nit ungemeß) betrachte, weil er das heilig Kgr. Ungarn nicht von ihm habe und seine Macht auch nicht fürchte. Das Schreiben endet mit der Bitte um die Ansetzung eines neuen Tages, auf dem auch seine Botschaft verhört werde. Sollte ihm dies versagt werden, müsse er sich beim Papst, in deutschen und welschen Landen sowie in Frankreich beklagen und seine Rechte offenkundig machen. Dies werde ihn nicht daran hindern, sich zugleich so zu verteidigen, daß es denen, die ihn dazu nötigen wollten, noch leid tun werde.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 692, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-03-15_1_0_13_23_0_696_692
(Abgerufen am 19.04.2024).