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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. gibt bekannt, daß er alle Regensburger Juden von allen Geldschulden und annordnungen, so si geistlichen und werntlichen personen zu tuon und schuldig sein, vom Datum dieses Briefes an bis auf sand Michelstag schierstkünftig (September 29) und von diesem Datum noch ein weiteres Jahr lang befreit habe, so daß während dieses Zeitraumes gegen die genannten Juden weder vor geistlichem noch weltlichem Gericht geklagt oder prozessiert noch ihr Hab und Gut gepfändet werden darf und daß alle diesem Privileg entgegenstehenden Verfügungen rechtsunwirksam sein sollen.

Originaldatierung:
Am xvten tag des monads july (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.). KVv: Juden. Ire freiheit von k(ayserlicher) m(aiesta)t (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift des 15. Jh. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1481 Juli 15), Pap. Druck (im Auszug): STRAUS n. 525. Reg.: WIENER, Regesten 1 n. 118.

Kommentar

Erwähnt bei GEMEINER 3 S. 649f.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 371, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1481-07-15_2_0_13_15_0_371_371
(Abgerufen am 28.03.2024).