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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] Suppl. 1

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Hz. M. und Maria treffen nach Beratung im Großen Rat und Zustimmung der wethouder [der Stadt Mecheln] eine Entscheidung bezüglich der Urteile des städtischen Schöffengerichts zu Erbrenten unter sechs und Leibrenten unter zwölf Gulden.

Originaldatierung:
18 januarij 14792

Überlieferung/Literatur

Archivreg. im AGR/AR Brüssel (Sign. Mss. div. 1257, o. F. (mod. Pag.: 51), n. 155) (17./18. Jh.); nl.; in einem wohl in Mecheln angelegten Inventar mit dem Titel: „Inventaris van de privilegien, munimenten, brieven, vonnissen ende bescheiden der stadt ende provincie van Mechelen“, mit Einträgen von 1301 bis 1628, sowie Nachträgen bis 1746.

Anmerkungen

  1. *Bei dieser Datierung wurde der in den burgundischen Niederlanden übliche Osterstil auf das moderne Datum umgerechnet.
  2. 1Unter dem Text folgt die Eintragung 18 januarij gecotteert. Zu diesem Termin wurde also der schriftliche Nachweis über die Entscheidung verzeichnet.
  3. 2Zum gleichen Datum folgt noch eine Reihe weiterer Einträge, deren Inhalt jedoch so knapp angedeutet wird, daß sie nicht zuverlässig regestiert werden können.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] Suppl. 1 n. 90, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1480-01-18_1_0_13_0_2_90_90
(Abgerufen am 29.03.2024).