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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. belehnt die Brüder Philipp und Ulrich von Dahn mit den von Philipp Schnittlauch (von Kestenburg) ererbten Reichslehen1, namentlich mit dem dritten Teil der Zehnten zu Dürkheim und Duttweiler, und verfügt, daß sie noch vor St. Martin (November 11) den gewöhnlichen Lehenseid dafür an seiner Statt gegenüber Gf. Emich von Leiningen (-Dagsburg-Hardenburg) ablegen sollen.

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Reg.).

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Überliefert als Reg.2 im LA Speyer (Kartei der Urkunden sub 1479 August 3), Pap. (20. Jh.).

Kommentar

Am 4. August beauftragte K.F. Gf. Emich von Leiningen (-Dagsburg-Hardenburg) mit der Abnahme des Lehenseides (CHMEL n. 7312).3

Anmerkungen

  1. 1Philipp Schnittlauch war 1478 erbenlos verstorben; er war in zweiter Ehe mit Dorothea von Windeck, Witwe Heinrichs von Dahn sowie Mutter Philipps und Ulrichs von Dahn, verheiratet (ANDERMANN , Studien S. 91; REMLING , Bischöfe 2 S. 194f.; LEHMANN , Burgen und Bergschlösser 1 nach S. 192).
  2. 2Dem Reg. zufolge wurde das Org. der Urkunde dem LA Speyer von einem Antiquariat zum Kauf angeboten, jedoch nicht erworben; S ab und verloren.
  3. 3Org. im FLA Amorbach; Druck: SCHÖPFLIN , Alsatia diplomatica 2 S. 411.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 307, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1479-08-03_1_0_13_17_0_309_307
(Abgerufen am 20.04.2024).