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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. gewährt Ritterschaft, Bürgermeister, Rat, Schöffen und gesamter Gemeinde unnser und des heiligen reichs stat Boppard in Ansehung der Gefahr, daß ihre Rechte und Privilegien infolge der Verpfändung der Stadt durch seine ksl. Vorgänger an die Ebb. und das Stift zu Trier1 verkürzt und beeinträchtigt werden könnten, sowie in Anbetracht der ihm und dem Reich von den Boppardern geleisteten Dienste für die Dauer der Verpfändung das Privileg, daß sie die von dem jeweiligen Eb. von Trier geforderten Pflichten erst dann erfüllen müssen, wenn dieser von K. F. oder dessen Nachfolgern die Regalien und Lehen, als sich geburt, in Empfang genommen sowie ihnen Brief und Siegel darüber gegeben hat, keine über die Pfandschaft hinausgehenden Forderungen an sie zu stellen sowie sie bei ihren Rechten und Privilegien zu belassen.

Originaldatierung:
Am anndern tag des moneds iunii.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Rta Lucas Sniczer (Blattmitte); Bopparten (Blattmitte oben).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 618: Stadt Boppard, n. 34), Perg., S an Ps. ab und verloren. - Kop.: Von dem Taxator C(ristoph) Unngelt(er) von Deisenhausen am 22. November 1562 beglaubigte Abschrift ebd. (Sign. Best. 700: Nachlässe und Sammlungen 72: Adam Goerz, n. 56 sub dat. [A]), Pap. (16. Jh.). - Inseriert in der Bestätigung K. Ferdinands I. von 1562 November 28 ebd. (Sign. Best. 618: Stadt Boppard, n. 56), Perg., rotes S d. Ausst. in wachsfarbener Schüssel an goldfarbener Ss. - Inseriert in ders. Bestätigung, die überliefert ist als Insert in der Bestätigung K. Maximilians II. von 1570 Juli 8 bzw. in deren Bestätigung durch K. Rudolf II. von 1582 August 25 ebd. (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Urkunden der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 579 S. 2-3, bzw. Best. 618: Stadt Boppard, n. 61), perg. Libelli, S ab und verloren bzw. rotes S d. Ausst. in wachsfarbener Schüssel an goldfarbener Ss.

Anmerkungen

  1. 1Boppard war seit 1312 vom Reich an die Ebb. v. Trier verpfändet; vgl. Heyen, Boppard S. 54.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 346, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1479-06-02_3_0_13_9_0_12886_346
(Abgerufen am 19.04.2024).