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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. erlaubt Kammerer und Rat der Stadt Regensburg, von den in Regensburg wohnenden Juden über die normale Steuer hinaus künftig jährlich 200 rhein. Gulden einzuziehen und zu iren und der stat notdurfften [zu] gebrauchen, und zwar so lange, bis die Summe von 8000 rhein. Gulden erreicht sein wird. Nach Eintritt dieser Bedingung sollen sie ihm (K.F.) oder seinen Nachfolgern diesen Brief wieder aushändigen und von den Juden keine weiteren Gelder mehr einfordern. Sollten die Juden über genügsams erfaren nicht in der Lage sein, die Gelder zu bezahlen, so sollen sie sie dennoch nicht aus ihrer Stadt vertreiben, sondern sie bei ihren Freiheiten, Privilegien und altem Herkommen belassen. Er gebietet daher allen Juden und Jüdinnen, die in Regensburg wohnen, um seines und des heiligen Reiches willen, jährlich an Kammerer und Rat der Stadt Regensburg die benannten 200 Gulden ohne Widerrede bei Vermeidung seiner und des Reiches schwerer Strafe und Ungnade sowie unter Androhung einer Pön von 100 Mark lötigen Goldes, zahlbar zur Hälfte an seine ksl. Kammer, zur anderen Hälfte an die genannten Regensburger, zu bezahlen.

Originaldatierung:
Am ellfften tag des monadts january.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. KVv: Rta Lucas Snitzer (Blattmitte). Regenspurg (rechter Außenrand). Der brieff umb dy 8000 gulden alle jar 200 gulden (Empfängervermerk, rechter Außenrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1479 Januar 11 [Juden in Regensburg Fasz. 32]), Perg., rotes S 18 an Ps. in wachsfarbener Siegelschale mit rückseitig eingedr. wachsfarbenem S 16 (gut erhalten). Kop.: Vidimus des Abtes Ambrosius von St. Emmeram zu Regensburg von 1518 Juni 8 ebd. (Sign. RU Regensburg 1518 Juni 8), Perg. Abschrift des 15. Jh. ebd. (Sign. Kurbayern Äußeres Archiv 1623, fol. 157r-v), Pap. Druck (im Auszug): STRAUS n. 503; STERN, Jahrbuch 18, S. 383f.

Kommentar

Siehe oben n. 352.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 355, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1479-01-11_1_0_13_15_0_355_355
(Abgerufen am 19.04.2024).