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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. informiert Kammerer und Rat der Stadt Regensburg über den Brief an die Juden vom gleichen Tag1 und befiehlt ihnen, für ihn die 10000 Gulden einzuziehen, wobei er ihnen aber verbietet, die Juden mit dem Tode zu bestrafen. Sobald diese das Geld bezahlt haben, sollen sie sie vielmehr, wie dies der abgeschlossene Vertrag vorsieht, bei ihnen in Regensburg weiter wohnen lassen.

Originaldatierung:
Am sybenzehenden tag des monadts july.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. KVv: Den ersamen unsern und des reichs liben getrewen camrer und rate der statt Regenspurg (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1478 Juli 17), Pap., rotes, rückseitig aufgedr. S 18 (stark beschädigt). Druck: STERN, Jahrbuch 20, S. 169. Reg.: STRAUS n. 480.

Kommentar

Das Schreiben war wohl der Vorurkunde n. 349 beigefügt.

Anmerkungen

  1. 1Siehe Vorurkunde n. 349.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 350, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1478-07-17_2_0_13_15_0_350_350
(Abgerufen am 28.03.2024).