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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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Auszug aus dem Frieden von Gmunden:2 K.F. führt den Beschluß an, daß auf einem Tag3alle vir stende von Nieder- und Oberösterreich sich bezüglich der Entschädigungssumme, die Kg. Matthias von Ungarn zu zahlen ist, verschreiben und verpflichten sollen. 50.000 fl. sollen am kommenden sente Mertins tage (11. November) in Hainburg dem Kg. von Ungarn oder seinen Boten übergeben werden, die anderen 50.000 fl. im selben Ort ein Jahr später. Sollte dies nicht geschehen, so sei es Kg. Matthias gestattet, diese Summe wie er magk einzufordern ane eyniche vorsehung des eyngegangen fridens, aber unter Beachtung dessen, daß alle anderen Klauseln (des Vertrages) in irer macht bliben. .

Originaldatierung:
Am ersten tage decembris (nach Kop.)

Überlieferung/Literatur

Kop.: Deutsche Übersetzung eines ursprünglich wohl lateinischen Briefes des Kgs. Matthias von Ungarn an Kf. Ernst und Hz. Albrecht von Sachsen von 1480 April 8 mit einem beigelegten Auszug aus dem Friedensvertrag im SächsHStA Dresden (Sign. W.A. Loc. 4377, Ungarische Sachen, fol. 231r-v), Pap. (15. Jh.).4 Reg.: CHMEL n. 7170.

Kommentar

Vgl. n. 507.

Anmerkungen

  1. 1Die Friedensurkunde von K.F. wurde in Gmunden ausgestellt. Vgl. Nehring , Matthias Corvinus S. 91.
  2. 2Der Vertrag zwischen K.F. und Kg. Matthias von Ungarn findet sich (nach Nehring in fehlerhafter Edition) gedruckt bei Teleki , Hunyadiak kora 12 n. 610.
  3. 3Der Landtag von Krems war auf den 6. Januar 1478 angesetzt. Vgl. Nehring , ebd.
  4. 4In diesem Schreiben äußerte sich Kg. Matthias zu von K.F. gegen ihn angebrachte Beschwerden.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 491, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-12-01_1_0_13_11_0_491_491
(Abgerufen am 28.03.2024).