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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] Suppl. 1

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Hz. M. befiehlt den Amtsträgern der Brüsseler Rechenkammer1, die Ordonnanzen seiner Vorgänger, die eine Belastung der Domänen untersagten, strengstens zu beachten und die Registrierung von Schenkungen, die anmaßende Bittsteller von seiner Gattin [Maria] erhalten haben könnten, nicht fortzusetzen.

Originaldatierung:
Le XVIe jour de septembre.

Überlieferung/Literatur

Archivreg. im AGR/AR Brüssel (Sign. Mss. div. 1277, f. 71v) (18. Jh.); franz. Das Reg. bei Verkooren, Brabant, Limbourg 1470-1490, sub dato, bietet nach einer Abschrift im AGR/AR Brüssel (Sign. CC n. 135, f. 92v) den zusätzlichen Hinweis, daß es sich um einen geschlossenen Brief, gez. Maximilianus, gegengez. durch den Sekretär Halevyn2, handelt.

Anmerkungen

  1. 1Karl der Kühne hatte im Jahre 1473 die Rechenkammern seiner Herrschaften zu einer in Mecheln amtierenden Institution zusammengelegt. Nach seinem Tod mußte Hzn. Maria der Wiederrichtung der alten Rechenkammern der einzelnen Hftt. zustimmen. Die ehemals zu Brüssel residierende brabantische Rechenkammer kehrte am 3. Juni 1477 dorthin zurück. Vgl. dazu: Aerts, Rekenkamers, S. 103ff.
  2. 2Antoine de Halewin, zu dieser Zeit als Audiencier sowie in der gen. Funktion belegt. Vgl. Kerckhoffs-De Hey, Functionarissen I, S. 54.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] Suppl. 1 n. 4, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-09-16_1_0_13_0_2_4_4
(Abgerufen am 25.04.2024).