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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt den Äbten der Gotteshäuser Niederaltaich1 (Nidernaltach), Weihenstephan (Wehenstefen)2 und Mallersdorf3 sowie Johann von Duchis, beider rechten doctor und Propst zu Brixen4, mit, daß er bereits vor einiger Zeit in einem Schreiben an den Papst (Sixtus IV.)5 dagegen protestiert habe, das Kloster St. Emmeram in Regensburg, das on mittel ihm und dem heiligen Reich zugehöre und unterworfen sei, durch den Bf. Sixtus von Freising und die Äbte der Klöster Ebersberg6 und Tegernsee7 visitieren zu lassen, worauf der Papst die Visitation abgestellt habe. Nun sei ihm berichtet worden, daß der Papst auf unzimlich anruffen eines gewissen Mönches Sebald erneut eine Visitation des Klosters zugelassen und ew di, soverne uns als römischem keyser und vogt die annem, gefällich und leidlich sey, zu exequirn und zuthun bevolhenn habe. Da aber das betroffene Gotteshaus sowohl von der römischen Kurie als auch vom heiligen Reich durch Privilegien von solh frömd ungewonlich visitacion befreit sei, habe er dem, der nach den Privilegien des Klosters allein dazu befugt sei, nämlich dem Bf. von Regensburg, befohlen, die Visitation, falls eine solche erforderlich sei, vorzunehmen. Er gebietet ihnen daher bei Vermeidung seiner und des Reichs schwerer Ungnade, als päpstliche Kommissare jegliche Form der Visitation des Klosters zu unterlassen und die Privilegien des Klosters zu achten.

Originaldatierung:
Am ersten tag des monads augusti (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zeitgen. Abschrift im BayHStA München (Sign. KU Regensburg St. Emmeram 1477 August 1 [2]), Pap. Weitere Abschriften des 18. Jh. in der Staatlichen Bibliothek Regensburg (Sign. Rat. ep. 359, Bd. 4 [unfoliiert]), Pap.8 sowie ebd. (Sign. Rat. ep. 346, Bd. 8, fol. 46r -47v), Pap. Lit.: FEUERER, Benediktinerklöster, S. 36, Anm. 100 und S. 37, Anm. 105 (mit Teildruck).

Anmerkungen

  1. 1Friedrich II. (1475-1490).
  2. 2Johannes Geisenfelder (1448-1481).
  3. 3Erasmus I. Perfelder von Perfall (1476-1494).
  4. 4Nach SANTIFALLER, Domkapitel, S. 261 war zu dieser Zeit Wolfgang Neundlinger Dompropst in Brixen. Ein Johann von Duchis wird nicht genannt.
  5. 5Siehe oben n. 326.
  6. 6Sebastian Häfele (1472-1500).
  7. 7Konrad V. Ayrenschmalz (1461-1492).
  8. 8Am Ende findet sich folgende Notiz: Has Friderici imperatoris litteras ex copiis, quae habentur in actis visitationis Hieronymi Weiss abbatis descripsi...

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 337, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-08-01_1_0_13_15_0_337_337
(Abgerufen am 29.03.2024).