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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln auf ihre schriftliche Bitte, er möge sie über die Friedensverhandlungen mit (Hz.) Karl von Burgund informieren und bei Abschluß eines Friedens an diejenigen Kölner Bürger denken, denen ihr Gut schon vor Ausbruch der Fehde abgenommen wurde, mit, er hätte Dr. Georg Heßler befohlen, sie bei Gelegenheit über den Frieden zu unterrichten und zweifle nicht, daß jener seinen Auftrag erfüllt habe. Wenn er nicht persönlich gekommen sei, habe er ihnen seinen (K. F.'s) Brief sicher schriftlich übermittelt1. Er untersagt ihnen strikt, irgendeines der von verschiedenen Seiten an sie herangetragenen Bündnisangebote anzunehmen, fordert sie auf, sich stattdessen an ihn und das Reich zu halten und verspricht, ihnen mit Rat und Hilfe beizustehen. Auf ihre Klagen hin, daß die Verschreibung der Zölle zu Bonn und Andernach2 nicht gehalten werde, so daß sie die ihm (K. F.) zuallererst aus den gen. Zöllen zustehende Geldsumme bisher nicht zusammengebracht hätten, legt er diesem Schreiben ein Mandat an Ldgf. Hermann von Hessen als den regirer des Stifts Köln und an Dechant und Kapitel des Kölner Domstifts bei3, das sie (Köln) entsprechend einsetzen sollen. lhre Forderung, den Zoll zu Linz abzuschaffen, lehnt K. F. mit der Begründung ab, er habe ihn dem Ldgf. Hermann von Hessen angesichts der Wirren zu einer besseren Regierung des Stifts Köln verliehen4, wovon auch sie profitieren würden. Zu ihrer Bitte, er möge Gesuche der Kölner Geistlichkeit um Befreiung vom Zoll oder Gewährung anderer Freiheiten ablehnen, erklärt K. F. er sei diesbezüglich um nichts gebeten worden, wolle sich aber, sollte dies noch geschehen, ihres Schreibens erinnern.

Originaldatierung:
Am freitag vor dem sunntag Oculy.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. - KVv: Den ersamen, unsern und des reichs lieben getrewen, burgermeister und rat der stat Collen (Adresse, Blattmitte). - Anno 76, prima in aprilis (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 11/7, sub dato), Pap., rotes S 21 als Verschluß rücks. aufgedr. - Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Köln und das Reich 3, fol. 77r) (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 570.
  2. 2Vgl. H. 7 n. 558.
  3. 3Vgl. H. 7 n. 575.
  4. 4Vgl. H. 7 n. 573.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 574, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-03-15_2_0_13_7_0_11740_574
(Abgerufen am 16.04.2024).