Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

Sie sehen den Datensatz 564 von insgesamt 846.

K. F. bekundet, daß es zwischen Abt und Kloster zu Deutz einerseits und Schultheiß, Schöffen und ganzer Gemeinde der plege zu Remagen etliche Streitigkeiten gegeben habe, derentwegen der Abt bei Eb. Ruprecht von Köln als dem für beide Parteien zuständigen ordentlichen Richter das inserierte Urteil von 1464 Oktober 8 erlangt habe. Nachdem der Papst dieses Urteil im Wege einer von den Remagenern eingelegten Appellation bestätigt hatte und der Abt daraufhin den Kaiser als Vogt, Handhaber und Beschirmer der Kirche um seinen Schutz gebeten hatte, hat dieser mit Zustimmung beider Parteien einen gültigen Ausgleich vermittelt. Diesem zufolge soll das von Eb. Ruprecht gefällte und vom Papst bestätigte Urteil mitsamt allen ergangenen Sentenzen und Urteilen rechtskräftig bleiben und von den Remagenern auf ewige Zeiten beachtet werden. Die Remagener, ausgenommen jene, die anderslautende Urkunden besitzen, sollen der Abtei von ihren Gütern alljährlich den Zehnten entrichten und für alle angerichteten Schäden 1000 fl. rh. bezahlen, von denen 200 zo osteren (1476 April 14) und jeweils 50 an jedem weiteren Osterfest fällig werden.Der Abt wird ihnen dafür einen Bittbrief an den Papst oder an wen sie wollen ausstellen und auch sonst zu ihrer Befreiung vom Bann beitragen. Bei Vertragsbruch unterliegen die Remagener den Strafen und Zensuren, denen sie vor Abschluß desselben verfallen waren, zuzüglich von Acht und Aberacht. Von dieser Urkunde sind zwei Ausfertigungen, je eine für jede Partei, ausgestellt worden.

Originaldatierung:
Am achtzienden tage des monets octobris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. Jo(hann) Waldner prothonotarius (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im HASt Köln (Sign. Kopiar Deutz, Rep. u. Hs. 1, fol. 93v-96v) (15./16. Jh.).

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 560, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-10-18_1_0_13_7_0_11726_560
(Abgerufen am 19.04.2024).