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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20

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K.F. bekennt, daß Propst, Dekan und Kapitel des Marienstiftes zu Aachen unter Hinweis auf die von früheren Kaisern und Königen erlangten Briefe, die ihnen gestatteten, Wein und Getreide durch das hl. Reich zu Wasser und zu Land zollfrei zu führen, ihn angerufen hätten, weil Eb. Johann (II.) von Trier ihre Leute und Güter mit Zöllen1 beschwere. Er erklärt aus ksl. Machtvollkommenheit, daß seine dem Eb. von Trier vor kurcz verschiener zeit gegebenen Zölle sowie seine ksl. Briefe den Freiheiten und Privilegien des Marienstiftes keinen Abbruch tun sollen, dasselbe weder von Eb. Johann und dessen Nachfolgern, noch von jemand anderem durch Zölle zu Wasser und zu Lande, ausgenommen davon allein seine und des Reiches Obrigkeit, beschwert werden sollen. Er befiehlt allen Kff. Fürsten, Grafen etc. sowie allen Reichsuntertanen aus ksl. Machtvollkommenheit, unter Androhung von des Reiches schweren Ungnade und einer je zur Hälfte an die ksl. Kammer und an die Kirche zu zahlenden Strafe von 50 Mark Gold, Propst, Dekan und Kapitel des Marienstiftes in ihren Freiheiten und Privilegien nicht zu hindern und sie weder mit Zöllen, noch in einer anderen Weise zu beschweren.

Originaldatierung:
Ahm sambstagh nach unser Frauwen tagh nativitatis, der dar ist gewesen der neundte tagh des monats september (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.). - KVv: Rta Lucas Snitzer (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

[Org. im HStA Düsseldorf.] - Kop.: Beglaubigte Abschrift des öff. Notars Cornelius Haen in der SBBPK (Sign. Ms. Boruss. 2° 772, fol. 244r-245r), Pap. (16. Jh.). - Abschrift2 ebd. (fol. 242r-243r), Pap. (16. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. die vorige n.
  2. 2Von gleicher Hand.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 20 n. 241, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-09-09_2_0_13_20_0_241_241
(Abgerufen am 23.04.2024).