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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. beurkundet das Urteil des Kammergerichts unter dem Vorsitz Ldgf. Hermanns von Hessen gegen den Dompropst von Straßburg, Pfgf. Albrecht bei Rhein(-Mosbach), wegen dessen Ungehorsam, Kontumaz und Mißachtung seiner Aufforderung, Sixtus Scharfenecker eine kgl. Pfründe zu übergeben1, und erklärt die Dompropstei in Straßburg aller ihrer Gnaden, Freiheiten und Gerechtigkeiten bis zum Einlenken Albrechts für verlustig.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. eines ksl. urtailbriefs in n. 269.

Kommentar

Zu dieser Angelegenheit siehe auch nn. 214, 236, 237 und 269.

Anmerkungen

  1. 1Siehe nn. 236 und 237.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 268, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-08-22_1_0_13_27_0_268_268
(Abgerufen am 25.04.2024).