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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. bestätigt, daß ihm Kf. Ernst, Hz. Wilhelm (III.) und Hz. Albrecht von Sachsen aufgrund seines vormaligen, bei mercklichen penen ergangenen Gebots1 Hz. Albrecht mit Kriegsvolk zum Widerstand gegen den Hz. (Karl) von Burgund geschickt haben, welche sich bisher bei ihm aufgehalten hätten und nun nicht mehr benötigt würden. Er sichert ihnen zu, der pene halben, in unsern keyserlichen mandaten2 deshalben an sy außgegangen, begriffen, keinerlei weitere Forderungen an sie, ihre Erben, Länder und Leute zu richten.

Originaldatierung:
An dornstag vor sand Johanns tag sonnewenden.
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt!

Überlieferung/Literatur

Org. im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchv, Urkunden n. 254), Perg. rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt an Ps. Lit.: Bachmann, Reichsgeschichte 2 S. 504 Anm. 7.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 10 n. 404.
  2. 2Dieser Hinweis bezieht sich vermutlich auf unsere H. 10 n. 409. Der scharfe Ton dieses Mandats veranlaßte Hz. Wilhelm zu einer Beschwerde, die Hz. Albrecht an den Kaiser weiterleitete, der daraufhin vorliegende Urkunde ausfertigen ließ, vgl. Müller, Reichstagstheatrum 5 S. 686f.; Priebatsch, Politische Correspondenz 2 S. 85.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 417, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-06-22_1_0_13_10_0_13377_417
(Abgerufen am 18.04.2024).