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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. schreibt (Bf. Heinrich II. von Naumburg)1, Kf. Ernst und Hz. Albrecht hätten ihm berichtet2, daß vor langer Zeit die Pfarre Delitzsch, wo ihnen als Stifter das ius patronatus zusteht, dem Klarissenkloster in Weißenfels zu einer bestimmten Summe Silber zur jährlichen Pension mit Bewilligung der geistlichen Oberhand zugestanden worden sei, daß das Kloster dabei bleiben und bei Ledigwerden der genannten Pfarrkirche das Präsentationsrecht behalten soll. Kraft seiner Ersten Bitte sollte der Offizial Daniel von Rochlitz die Pfarre Delitzsch innehaben3, woraus jedoch irrung und vorhinderung entstanden sei. Da es nicht seine Meinung gewesen sei, daß dadurch das ius patronatus, aus welcher Hand es auch herrührt, und der Wille der Stifter übergangen und die Jungfrauen des Klosters in irer pension verhindert würden, befiehlt er (dem Bf. von Naumburg), bei seinem Offizial Daniel von Rochlitz darauf hinzuwirken, daß dieser von seiner vermeintlichen Gerechtigkeit4 absehen, die Jungfrauen (des Klosters) bei ihrem alten Herkommen belassen und den von ihnen auf die Pfarre (Delitzsch) Gesetzten akzeptieren soll.

Originaldatierung:
Am montage nach dem sontage Jubilate (nach Kop.)

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im SächsHStA Dresden (Sign. W.A. Loc. 4347, Stifter und Klöster, Kloster Weißenfels, Bl. 246g), Pap. (15. Jh.).

Kommentar

Vgl. n. 397.

Anmerkungen

  1. 1Der Name des Empfängers wird im Brief selbst – wie üblich – nicht genannt. Die Abschrift vermerkt die Adresse des Empfängers nicht. Als Empfänger kann aber nur der Bf. von Naumburg in Frage kommen, weil Daniel von Rochlitz als sein Offizial bezeichnet wird und das im Brief erwähnte Weißenfelser Kloster in der Naumburger Diözese gelegen war.
  2. 2Am 23. März 1475 hatte sich die Äbtissin des Weißenfelser Klarissenklosters an Hz. Albrecht gewandt und um dessen Verwendung bezüglich eines ksl. Eingriffs in ihr Recht, die Pfarrstelle in Delitzsch zu besetzen, gebeten. Vgl. SächsHStA Dresden (Sign. ebd. Bl. 246e). Kf. Ernst hatte bereits am 9. Februar 1475 Rat und Gemeinde zu Delitzsch den Befehl erteilt, niemand anders als den vom Weißenfelser Kloster vorgesehenen Priester die Pfarrei Delitzsch einnehmen zu lassen. (Ebd. Bl. 246i).
  3. 3Vgl. n. 397.
  4. 4Gemeint aus seinem aus der Ersten Bitte hergeleiteten Anspruch auf die Pfarre Delitzsch.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 455, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-04-17_1_0_13_11_0_455_455
(Abgerufen am 29.03.2024).