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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. gebietet der Stadt Wetzlar zum wiederholten Mal, die bisher von ihnen jährlich dem Gf. Philipp von Nassau-Saarbrücken gezahlten 600 fl. künftig dem Hz. Ludwig von (Bayern-)Veldenz zu entrichten.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Erwähnt zusammen mit H. 8 n. 367 u. n. 368 in dem Entwurf eines Notariatsinstruments2 über eine Appellation der Stadt Wetzlar gegen dieses Mandat von 1475 April 1 im StadtA Wetzlar (Sign. Urkunden, Kasten 95 sub dat.), Pap. (15. Jh.). Diese zweite Appellation, vgl. H. 8 n. 370, war notwendig geworden, weil das Mandat bereits unterwegs war, bevor der K. den Wetzlarern eine rechtliche Untersuchung zusicherte, H. 8 n. 370. Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs des Vorgangs, deuten die Appellanten an, daß dieses dritte Mandat von Pfgf. Ludwig erschlichen und ohne Wissen des K. ausgegangen sei.

Anmerkungen

  1. 1Der Datierungsansatz ergibt sich aus dem in dem Notariatsinstrument enthaltenen Vermerk über die Insinuation dieses Mandats nicht ganz zehn Tage (des noch nit zehen dage vergangen sint) vor Datum des Instruments.
  2. 2Siehe H. 8 n. 367, Anm. 3.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 369, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-03-22_3_0_13_8_0_12377_369
(Abgerufen am 29.03.2024).