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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. bestätigt Ritterschaft, Schöffen, Bürgermeistern, Rat und Gemeinde der Stadt Andernach in Ansehung der Dienste, die sie ihm und dem Reich im Krieg gegen den Hz. (Karl) von Burgund unter Einsatz von Leib und Gut sowie mit mercklichem plutvergiessen geleistet haben, alle von seinen Vorgängern am Reich, den Ebb. oder dem Domkapitel zu Köln und anderen erteilten Rechte und Privilegien und verfügt, daß sie nicht verpflichtet sein sollen, den jeweiligen Eb. von Köln in die Stadt Andernach einreiten zu lassen und ihm zu huldigen, ehe er ihre sämtlichen Privilegien bestätigt hat, doch vorbehaltlich der Eigentumsrechte und Obrigkeit von Kaiser und Reich. Er gebietet allen Reichsuntertanen und insbesondere dem jeweiligen Eb. und Kapitel zu Köln bei Verlust aller vom Reich innegehabten Lehen, Zölle, Rechte und Privilegien sowie einer Pön von 100 Mark Gold die Beachtung dieses Privilegs.

Originaldatierung:
Am freitag vor dem sonntag Judica in der vasten.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Rta (Blattmitte); Confirmacion (unterer rechter Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 612: Stadt Andernach, n. 1651), Perg., wachsfarbenes S 15 mit wachsfarbenem S 16 vorn eingedrückt an purpurfarbener1 Ss. - Kop.: Inseriert in der Bestätigung K. Rudolfs II. von 1594 August 8 ebd. (Sign. Best. 612: Stadt Andernach, n. 1606), Perg., rotes S d. Ausst. in wachsfarbener Schüssel an schwarz-gelber Ss. - Zahlreiche Bestätigungen sowie beglaubigte und unbeglaubigte Abschriften d. 17. und 18. Jh. ebd. (Sign. Best. 612, passim). - Inseriert in der Bestätigung K. Leopolds I. von 1658 Dezember 13, die als von dem öff. Notar Kaspar Hurter am 9. Februar 1709 beglaubigte Abschrift vorliegt im FWA Neuwied (Sign. Schrank VI Fach 5 Fasz. 3 n. 66), Pap. (18. Jh.), rotes S d. Not. unten aufgedrückt.

Reg.: Urkundenregesten Neuwied n. 669; Heyen, Inventar Andernach 2 n. 1103.

Anmerkungen

  1. 1Durch Veränderung der Farbe grünlich.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 298, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-03-10_2_0_13_9_0_12837_298
(Abgerufen am 28.03.2024).