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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20

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K.F. dankt Kf. Albrecht von Brandenburg unter Hinweis auf einen bereits an diesen ausgegangenen Brief1 für seinen guten Willen. Der Eb. (Adolf II.) von Mainz und der Eb. (Johann II.) von Trier hätten ihm berichtet, daß Albrecht gemeinsam mit ihnen und Kf. Ernst von Sachsen sich auf die zwischen ihm und dem Kg. (Ludwig XI.) von Frankreich getroffene verainigung verschreiben wollten. Über den Inhalt könne er jedoch noch nichts sagen, da ihm noch keine notel,2 weder auf deutsch noch auf La-tein, vorliege, weshalb er auch für Albrecht keine notel darüber ausstellen könne. Erst wenn er mit Albrecht in Frankfurt zusammenträfe, könne er dazu nähere Angaben machen. Er teilt mit, daß sein Aufbruch nach Frankfurt bisher dadurch verhindert worden sei, daß die (Abgesandten der) Kölner zwar gekommen, aber kein Geld3 mitgebracht hätten, und kündigt an, Kf. Albrecht sofort davon zu unterrichten, wenn er nach Frankfurt aufbrechen werde.

Originaldatierung:
An freitag sannd Elsbethen abent (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. (nach Kop.).4

Überlieferung/Literatur

[Org. im StA Bamberg.] - Kop.: Abschrift im GStAPK Berlin (Sign. I. HA, Rep. 92, Nachlaß Willy Böhm 2a, fol. 128r), Pap. (19. Jh.).Reg.: PRIEBATSCH, Politische Correspondenz 1 n. 988.

Kommentar

Vgl. n. 233.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. die vorige n.
  2. 2Es handelt sich um die Entwürfe zu dem dann am 31. Dezember 1474 abgeschlossenen Bündnis mit dem Kg. von Frankreich (Regg.F.III. H. 4 n. 667). Die hier angesprochene notel ist vermutlich das von CHMEL, Aktenstücke und Briefe 1 S. 275-279 nach der Überlieferung im HHStA Wien gedruckte und als "unvollendetes Original" bezeichnete Stück.
  3. 3Nachdem das Kölner Geld eingetroffen war, konnte K.F. am 23. November Würzburg verlassen, s. BIBRA, Kaiser Friedrich III. in Würzburg 1474, S. 21.
  4. 4In der Abschrift irrig: C.d.i.mgft.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 20 n. 234, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-11-18_1_0_13_20_0_234_234
(Abgerufen am 28.03.2024).