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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. befiehlt aus ksl. Machtvollkommenheit dem Landrichter und den Urteilern des Landgerichts zu Stockach aufgrund einer Klage Gf. Eberhards (V.) d.Ä. von Württemberg, seines schwager(s)1, die diesem und dessen Vorfahren von ihm (K.F.) und seinen Vorgängern erteilte Freiheit von fremden Gerichten2 zu beachten, nicht länger uber geburlich abvordrung gegen dessen Untertanen zu prozessieren und alle diejenigen, die sie inhaftiert haben, unverzüglich nach Erhalt dieses Briefes gegen Leistung einer gewöhnlichen Urfehde unentgeltlich aus dem Gefängnis zu entlassen, damit nit not waer, deßhalben eincherlaÿ wider ew furzuonyemen noch zuo handeln.

Originaldatierung:
Am subenzehenden tag des monatz octobris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge jedoch Pap. mit rücks. aufgedrücktem rotem S. – Kop.: Durch den öff. Schreiber und geschworenen Notar Marquard Baiger3, Stadtschreibers zu Dornstetten i.d. Diöz. Konstanz, aufgesetztes Notariatsinstrument4 vom 31. Oktober 1474 im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 676), Perg. Reg.: Regg.F.III. H. 5 n. 254 (nach unzulänglicher Überlieferung); WR n. 676. Im Taxregister der röm. Kanzlei, ed. Heinig/Grund n. 4571f. findet sich diese Inhibition zusammen mit einer auf Klage Gf. Eberhards ergangenen, im LA Bad.- Württ., HStA Stuttgart nicht überlieferten Kammergerichts-Vorladung Melchiors von Blumeneck sowie Vogts und Rats zu Triberg unter dem 16. Aug. (sic!) 1474 registriert; die Gebühr betrug 2 bzw. 1 fl. rh. Die Auseinandersetzung um das Landgericht Stockach schwelte schon eine Zeit lang, s. z.B. LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4842).

Anmerkungen

  1. 1Die beiden Heiraten der Wittelsbacherin Mechthild von der Pfalz mit Gf. Ludwig I. von Württemberg und Ehz. Albrecht von Österreich hatten über ihre Kinder aus erster Ehe die Verschwägerung zwischen Württemberg und Habsburg begründet.
  2. 2Siehe oben n. 541.
  3. 3Schuler, Notare Südwestdeutschlands n. 44.
  4. 4Durch dieses Notariatsinstrument wird bekundet, daß der ausfertigende Notar das ksl. Mandat in Gegenwart der dazu gebetenen Zeugen Ulrich Wirstlin und Konrad Bock gen. Öhen, Bürgers bzw. Stadtknechts zu Tuttlingen, zu Stockach an der Straße vor dem Haus des dortigen Vogtes Hans Wißbock gen. Zäck und dem Laden einer Sattlerwerkstatt gegen 11 Uhr vormittags dem Stockacher Landrichter Hans Haslach von Sempach in Gegenwart dessen ungenannter Begleiter zunächst offenlich und verstentlich mit luter stimm vorgelesen und anschließend übergeben hatte.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 612, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-10-17_1_0_13_23_0_615_612
(Abgerufen am 29.03.2024).