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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. lädt Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt vor sich zu rechtlicher Verantwortung auf eine Klage des Gf. (Albrecht) von Mansfeld.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus der Instruktion Frankfurts für seine Gesandten auf dem Augsburger Tag vom o. a. Datum im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichstagsakten 8 fol. 63), gedruckt bei Janssen II n. 477.

In der hier erschlossenen Klage dürfte es sich um Ansprüche des Gf. von Mansfeld an Frankfurt handeln, die aus dessen Belehnung mit der Hälfte der Herrschaft Bickenbach herrühren, welches Schloß 1463 von den Frankfurtern zerstört worden war, vgl. H. 4 n. 624.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 626, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-05-21_1_0_13_4_0_10198_626
(Abgerufen am 25.04.2024).