[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 6
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K. F. bekundet, daß vor seinem Kammergericht unter Vorsitz des Eb. Adolf von Mainz am zwenundzwaincigisten dag des monads aprills (1474 April 22)1 der bevollmächtigte Anwalt der gepawrschafft von Eriskirch, die zum haws Baumgarten gehört, klagte, die Stadt Buchhorn mißachte ein von Eriskirch erwirktes Kammergerichtsurteil2. Die Stadt Buchhorn habe nämlich die von Eriskirch, obwohl diese vom Stift Konstanz zurückgelöst worden seien, und sie von B. Hermann von Konstanz das Privileg3 hätten, künftig weder verkauft noch versetzt zu werden, mit Gewalt an sich zu bringen versucht. K. F. erklärt nun die Stadt Buchhorn auf einen Spruch des Kammergerichts vom newnundzwainczigisten tag des obgeschriben monads (1474 April 22) hin in die Reichsacht4, weil sie sich trotz erfolgter Ladung5 nicht vor dem Kammergericht verantwortete. Am dreyzehennden tag des monads may.
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.d.i. - KVv: Urteilbrief Eriszkirchen (rechter Rand).
Überlieferung/Literatur
Org. im StA Zürich (Sign. C I n. 1005), Perg., S 18 mit S 16 an Ps.
Anmerkungen
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 6 n. 120, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-05-13_1_0_13_6_0_11098_120
(Abgerufen am 29.03.2024).