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Chmel, Regesta Friderici

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K. Friedrich, der früher auf Anrufen Heinrichs Dringenberg und Antrag des kaiserlichen Kammer-Procurator-Fiscals der Stadt Cölln unter gewissen Pönen befohlen hatte, denselben Dringenberg, den sie wegen einer Appellation an das k. Kammergericht, die er gethan, ins Gefängniss geworfen, ohne Entgeltniss loszulassen und die Appellation zu gestatten, nimmt diesen Befehl, nachdem er besser instruirt ist, zurück, und absolvirt die Stadt von allen Pönen.

Überlieferung/Literatur

S. 108.

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 6830, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-01-15_3_0_13_0_0_6829_6830
(Abgerufen am 23.04.2024).