Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

Sie sehen den Datensatz 390 von insgesamt 846.

K. F. bestätigt der Meisterin und dem Konvent des Kölner Weißfrauen-Klosters (monasterii beate Marie Magdalene Coloniensis ad albas dominas vulgariter nuncupati, ordinis sancti Augustini), von deren regelgetreuem Leben er gehört habe, alle Privilegien und Rechte, die sie und das Kloster von Hzz. Mgff. Gff. und anderen erhalten haben. Ganz besonders erwähnt er in diesem Zusammenhang auch jene Privilegien, die sie von Gf. Heinrich von Sayn, von Dietrich d. Ä. Sohn des Gf. von Kleve, Dietrich gen. Luf von Kleve, dem damaligen Gf. von Hülchrath, und dem jetzigen Gf. Gumprecht von Neuenahr und dessen Vorfahren bzgl. der in der Kölner Diözese gelegenen Höfe und Güter zu Merkenich und Pulheim (Vuylen) haben, und hier besonders die Rechte de pratis ac terris salicys in ripa Reni infra dictam parrochiam Myrkenich, welche sie seit mehr als 100 Jahren von den Vorfahren des Gf. von Neuenahr frei von Zehnt und exactio besitzen1. Er nimmt das Kloster in seinen und des Reiches Schutz, erlaubt, daß sie Zehnte, die sie schon bisher iusto titulo nicht entrichtet hätten, auch künftig nicht abzuführen brauchen, und verbietet bei einer Strafe von 10 Mark Gold, zahlbar je zur Hälfte an die ksl. Kammer und an die Geschädigten, das Kloster innerhalb seiner Immunität und auf seinen Höfen zu beeinträchtigen.

Originaldatierung:
Duodecima die mensis january.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Rta Lucas Snitzer (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. (lat.) im HASt Köln (Sign. Weiße Frauen, Urk. 3/207), Perg., wachsfarbenes S 15 mit wachsfarbenem S 16 vorn eingedr. an purpur-grüner Ss.

Anmerkungen

  1. 1Die Urkk. sind nicht zu identifizieren.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 388, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-01-12_7_0_13_7_0_11552_388
(Abgerufen am 18.04.2024).