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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. fordert Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt auf, die auf seinen Befehl hin von Eb. Johann von Magdeburg bei ihnen hinterlegten und für ihn bestimmten 2500 fl. rh. gegen Übergabe seiner ksl. Quittung an den Straßburger Bürger Hans Ingolt oder dessen Beauftragten zu bezahlen, dem er einen entsprechenden Befehl erteilt habe.

Originaldatierung:
Am mittichen nach sant Bartholomeus tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i.

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Depositen, Ugb. C 2 n. 11), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 584, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-08-25_1_0_13_4_0_10156_584
(Abgerufen am 19.04.2024).