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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. ernennt Hans von Steeg von Marburg (a.d. Lahn) und dessen Erben bis auf Widerruf zum Münzmeister von Wiener Neustadt, mit der Erlaubnis, dort ksl. rhein. Gulden und Pfennige zu prägen. Bei seiner Prägung soll er folgende Bestimmungen beachten: Ein Gulden zu 17½ garat Gold; je 85 rhein. Gulden auf ain marckh und die pfening mit dem korn; die Mark aus mindestens sechs Lot reinem Silber; 28 Pfennig auf ein Lot und fünf Schilling auf ein fl. ung. Bei der Herstellung der Pfennige soll er diese nicht weißen, sondern grau (grab) machen oder in irer aigen varb bleiben lassen. Desweiteren legt K.F. fest, daß er aus den geprägten Münzen von jeweils 100 fl. rhein. 2 fl. und von jedem Pfennig-Guß 20 Pfd. Pf. als Schlagsatz erhalten soll, und daß jeder Guß von ksl. anweld geprüft wird. Bei Zuwiderhandlung können er oder seine Erben sich bei Hans von Steeg oder dessen Erben schadlos halten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. im Revers des Hans von Steeg von Marburg (a.d. Lahn) von 1473 Mai 24 im HHStA Wien (Sign. AUR 1473 V 24), Perg., 2 grüne SS des Ausst. und Dr. Ludwigs zum Paradies von Marburg (a.d. Lahn) in wachsf. Schüsseln an Ps.1 Lit.: Mayer, Geschichte von Wiener Neustadt I/2 S. 233 (dort auch zur Person Hans’ von Steeg).

Kommentar

Das erbländische Münzwesen lag in den Händen diverser städtischer Großbürger. Bei der Familie Steeg handelt es sich um eine Münzmeister-Dynastie; zu weiteren Familienmitgliedern im ksl. Dienst siehe u.a. Regg.F.III. H. 4 nn. 248–250 und 377.

Anmerkungen

  1. 1Druck: Chmel, Mon. Habsb. I/2 S. 223f. n. 58; Reg.: Chmel n. 6722.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 211, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-05-24_1_0_13_27_0_211_211
(Abgerufen am 19.04.2024).