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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

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K.F. verleiht Hermann Mühlpfordt und dessen ehelichen Erben aus ksl. Machtvollkommenheit und rechter wißen von neuem ein in der Mitte der Urkunde gemaltes Wappen in Form eines blauen Schildes, darin ein weißer Mühlstein, und auf dem Schild ein mit einer blauen und einer weißen Helmdecke gezierter Helm, darüber eine gelbe oder goldfarbene Pforte mit einem Schoßgatter. Dieses Wappens dürfen sich Mühlpfordt und dessen Erben in allen Angelegenheiten als Siegel und Petschaft nach ihrem Willen ungehindert bedienen wie alle anderen Wappengenossen von Kaiser und Reich. K.F. befiehlt allen Fürsten, Prälaten etc. und Reichsuntertanen die Beachtung unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade, jedoch unbeschadet denjenigen an ihren Wappen und Rechten, die möglicherweise ein gleiches Wappen führen.

Originaldatierung:
Am samstag nach dem heyligen Creutztag invensionis (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Kop.: Abschrift im HStA Weimar (Sign. StA, F n. 691, fol. 301r -302v), Pap. (18. Jh.). Druck: Deutsches Geschlechterbuch 68 S. 585-587. Reg.: CHMEL n. 6696; Taxregister n. 2826. Lit.: OEHMIG, Hermann Mühlpfordt S. 166.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 16 n. 117, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-05-08_1_0_13_16_0_117_117
(Abgerufen am 28.03.2024).