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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. teilt Gf. Kraft (VI.) von Hohenlohe unter Hinweis auf den zwischen Gf. Kraft (V.) einer- und Bürgermeistern und Rat der Stadt Speyer andererseits vor dem ksl. Kammergericht anhängigen Prozeß mit, daß Gf. Kraft (V.) auf Erbieten seines Anwalts durch das ksl. Kammergericht aufgetragen worden war, innerhalb einer bestimmten Frist eine Weisung zu tun. Nach Ablauf dieser Frist sei der Anwalt der Speyerer vor dem Kammergericht erschienen und habe unter Hinweis auf die Tatsache, daß Gf. Kraft (V.) die ihm auferlegte Weisung innerhalb der Frist nicht erbracht habe, gefordert, die Speyerer von der Klage Krafts unter Ersetzung von Kosten und Schaden zu entledigen. Da Gf. Kraft (V.) inn miteler zyt gestorben sei2 und kein vollmächtiger Vertreter Krafts oder seiner Erben anwesend gewesen sei und dagegen geredet habe, ist am heutigen Tag im ksl. Kammergericht entschieden worden, daß, wenn die Speyerer in dieser Angelegenheit weiter verhandeln wollen, Gf. Kraft (VI.) und dessen Brüder als Erben ihres Vaters Gf. Kraft (V.) geladen werden sollen. Der K. lädt ihn deshalb peremptorisch auf den 45. Tag nach Erhalt dieser Ladung bzw. auf den ersten darauf folgenden Gerichtstag vor sich oder seinen bevollmächtigten Vertreter zu rechtlicher Verantwortung, teilt ihm mit, daß er auch seine Brüder Gottfried und Friedrich rechtlich vor sich geladen hat3, und erklärt, daß auch im Falle ihrer einzelnen oder gemeinschaftlichen Abwesenheit auf Forderung der Speyerer verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am funften tag des monats novembris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Durch Raban Blicker (1472) Dezember 5 in der Speyerer scribaria beglaubigte Abschrift im StadtA Speyer (Sign. 1A Nr. 840/I fol. 33r-v u. 35r), Pap. Reg.: Taxregister n. 2287. Lit.: UB Heilbronn 1 S. 425-434; KEMPER, Testament.

Anmerkungen

  1. 1Der in der Vorlage nicht erwähnte Ausstellungsort wird ergänzt nach CHMEL n. 6617.
  2. 2Gf. Kraft war 1472 März 1 gestorben (UB Heilbronn 1 S. 432 Anm. 3).
  3. 3Siehe n.270f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 269, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1472-11-05_1_0_13_17_0_271_269
(Abgerufen am 18.04.2024).