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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. verschreibt Jörg Marschall von Reichenau das Schloß Schönau samt Nutzen, Renten, Zinsen, Gülten und Zubehör gegen eine Abgabe von 200 Pfd. Pf. pflegweise für ein Jahr, beginnend mit dem Ausstellungsdatum der Urkunde. Er befiehlt Jörg, ihm und seinem Sohn und Erben Maximilian treu und gehorsam zu sein, ihnen das Schloß auf ihren Befehl und ihre Kosten offen zu halten, es nicht ihrer Herrschaft zu entziehen und von dort aus keinen Krieg zu beginnen. Wenn Jörg das Schloß samt Zubehör nach Ablauf der Jahresfrist trotz schriftlicher oder mündlicher Aufforderung nicht abtritt, soll er für entstehende Schäden aufkommen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. im Revers des Jörg Marschall von Reichenau von 1472 Januar 13 im HHStA Wien (Sign. AUR 1472 I 13), Perg., 2 grüne SS des Ausst. und des Ritters Leopold von Wulzendorf in wachsf. Schüsseln an Ps, mit Rta-Vermerk auf der Rückseite1.

Anmerkungen

  1. 1Reg.: Chmel n. 6514.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 134, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1472-01-13_1_0_13_27_0_134_134
(Abgerufen am 24.04.2024).