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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. befiehlt Bürgermeistern, Amtleuten, Schöffen und Rat der Stadt Köln auf Klage Gerhards von Herl, derzufolge ihre Gerichtsnotare dem ksl. Befehl zur Ausstellung von Beglaubigungen der im Prozeß gegen Johann Blitterswich angefallenen Gerichtsdokumente1, die er für seine Appellation am ksl. Kammergericht benötigt, zwar nachgekommen seien, aber verfälschte Darstellungen des Prozeßverlaufs gegeben hätten, bei einer Strafe von 10 Mark Gold, zahlbar je zur Hälfte an die ksl. Kammer und den Geschädigten, Gerhard oder dessen Anwalt, binnen 6 Wochen und 3 Tagen nach Erhalt dieses Mandats die gewünschten Prozeßakten und das Urteil unverfälscht unter ihrem Gerichtssiegel zu beglaubigen.

Originaldatierung:
Am sibenzehennden tag des monets decembris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Compulsori Gerhart von Herle (oberer Rand). - Presentatum anno 72, 20. marcii (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich, Briefe 780), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Reg.: Mitt. StK 25, S. 339.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 353. Beide Stücke sind merkwürdigerweise am selben Tag ausgestellt worden.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 354, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-12-17_2_0_13_7_0_11518_354
(Abgerufen am 28.03.2024).