[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7
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K. F. befiehlt Hz. Gerhard von Jülich-Berg und seiner Gemahlin Sophie, die Kaiser und Reich unmittelbar zugehörende Meierei zu Aachen und die daraus bislang bezogenen Einnahmen zurückzugeben oder ihre Rechte daran binnen 6 Wochen und 3 Tagen nach Erhalt dieses Mandats vor Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln, die ihm (K. F.) darüber Bericht erstatten sollen, zu beweisen. Für den Fall der Weigerung drobt er mit rechtlichen Schritten.
- Originaldatierung:
- Am letzsten tag des monads augusti (nach Kop.).
Überlieferung/Literatur
Kop.: Abschrift im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich, Briefe 772, Urk. 1) (15. Jh.).
Siehe zu diesem Mandat Keussen, Jülicher Reichspfandschaften, S. 257-259.
Reg.: Mitt. StK 25, S. 337.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 7 n. 345, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-08-31_2_0_13_7_0_11509_345
(Abgerufen am 28.03.2024).