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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 5

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K. F. teilt Eb. Johann von Trier mit, Gf. Gerhard von Sayn habe vor ihm Klage gegen Eb. Ruprecht von Köln wegen der Schäden und Kosten erhoben, die er an lehenschafft und Manngeld von Schloß und Stadt Rheinbach, dem dortigen Zoll und an der Gft. Neuenahr sowie dem Zoll zu Kaiserswerth erlitten habe. Nachdem beide Parteien sich auf sein Ersuchen auf Johann verwillkürt haben, bevollmächtigt und gebietet K. F. Eb. Johann, an seiner Statt die Parteien zu einem Rechttag vor sich zu laden, sie zu verhören und zunächst gütlich zu einigen zu versuchen. Im Falle des Mißlingens der gütlichen Einigung soll Johann den Fall binnen eines halben Jahres nach Erhalt dieses Briefes rechtlich entscheiden. K. F. beauftragt den Eb. auch, gegebenenfalls Zeugen zu verhören und nötigenfalls mit angemessenen Strafen zur Aussage zu zwingen sowie auch im Falle des Ausbleibens einer Partei das Verfahren in allem durchzuführen, was sich nach ordenunge des rechten zu thun geburet.

Originaldatierung:
Am sibenntzehenden tag des moneds septembris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge jedoch mit rücks. aufgedrücktem S. - Kop.: Inseriert in der Ladung Gf. Gerhards von Sayn durch Eb. Johann von Trier von 1471 Oktober 101 im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 340: Grafschaft Sayn-Hachenburg, n. 11544), Pap., grünes S d. Ausst. vorne aufgedrückt. - Inseriert in dem Schreiben Eb. Johanns an alle Kff. und Fürsten von 1471 Dezember 17 ebd. (Sign. Abt. 340: Grafschaft Sayn-Hachenburg, n. 11548), Perg., grünes S d. Ausst. an Ps.

Am 24. Februar 1472 verwies Eb. Johann die Entscheidung des Falles an den K. zurück, da an diesen von Eb. Ruprecht appelliert worden war, s. dazu die Abschrift des Schreibens des Eb. an K. F. im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 340: Grafschaft Sayn-Hachenburg, n. 11534), Pap. (15. Jh.). Die Ursachen des Streites werden in der Abschrift der von einem saynischen Anwalt verfaßten artikell ... vor myme hern van Trere geluydt als keyserlicher comissarius ebd. (Sign. Abt. 340: Grafschaft Sayn-Hachenburg, n. 4579 fol. 1r-11r), Pap. (15. Jh.), aufgeführt, die undatiert überliefert ist, aber zweifellos hierhergehört. Am 15. Juli 1471 hatte Gf. Gerhard Abschriften von vier Dokumenten an K. F. abgesandt, die zwar sein Verhältnis zu Eb. Ruprecht betrafen, jedoch keine inhaltlichen Übereinstimmungen mit den in der eben genannten Beschwerdeschrift enthaltenen Klagen aufweisen, s. Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 340: Grafschaft Sayn-Hachenburg, n. 492b fol. 50r).

Anmerkungen

  1. 1Diese Ladung trägt auf der Vorderseite einen Empfängervermerk, aus dem hervorgeht, daß sie uff frytag nehest nach sant Dionisius tage (1471 Oktober 11) zu Hachenburg überstellt wurde.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 5 n. 224, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-07-29_1_0_13_5_0_10848_224
(Abgerufen am 20.04.2024).