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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. legt mit Rat der Kff. und Fürsten die Zwietracht zwischen den Brüdern und Hzz. von Bayern (-München) Sigmund, Albrecht (IV.), Christoph und Wolfgang bei. Die Hzz. und ihre Anhänger sollen in allem ausgesöhnt sein, fortan auch nicht ihr Lebtag gegeneinander Kriege oder Fehde führen, sondern etwaige Ansprüche rechtlich austragen, wie es sich gebührt. Hz. Christoph und andere Gefangene sollen ohne alle Urfehde aus ihrer Gefangenschaft freigelassen werden, die gegenseitige Ungnade soll beendet sein und sie sollen sich brüderlich zu einander verhalten, als ob die gegenseitigen Übergriffe nicht geschehen seien. Die Brüder sollen außerdem innerhalb von zwölf Tagen nach Datum dieses Briefes persönlich vor ihm erscheinen oder im Falle von Krankheit einen Bevollmächtigten schicken, da er sie mit Hilfe der Kff. und Fürsten miteinander aussöhnen will.

Originaldatierung:
Am sambstag nach sandt Jacoff des heilg(en) zwelfboten tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, laut Kop. jedoch mit anh. ksl. S und gleichzeitig anh. SS der vier Hzz., die die Einhaltung der getroffenen Vereinbarung versprechen. - Kop.: Abschrift im Thür. StA Meiningen (Sign. Sektion I n. 2534, fol. 6v-7r), Pap. (15. Jh.).

Erwähnt bei Gemeiner, Regensburgische Chronik 3 S. 490 Anm. 951.

Laut einer Instruktion für Gf. Wilhelm III. von Henneberg-Schleusingen sollte dieser als Abgesandter1 des Kaisers, des päpstlichen Legaten und Hz. Ludwigs IX. von Bayern-Landshut die von K. F. und den Hzz. Christoph und Wolfgang besiegelte Einigung den Hzz. Albrecht und Sigmund zur Annahme und Besiegelung vorlegen, wenn dies abgelehnt werden würde, an sie die Zitationsschreiben2 und, falls sie danach in Verhandlungen einwilligen sollten, die Geleitbriefe übergeben3, vgl. Thür. StA Meiningen (Sign. Gemeinschaftliches Hennebergisches Archiv, Sektion I n. 2534, fol. 4r-v), Pap. Lit.: Gemeiner, Regensburgische Chronik 3 S. 483-495; Riezler, Geschichte Baierns 3 S. 483-488; Reissermayer, Christentag 2 S. 53-59; Stauber, Herzog Georg von Bayern S. 98-102.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 10 n. 326.
  2. 2Vgl. H. 10 n. 322 u. n. 323.
  3. 3Vgl. H. 10 n. 324 u. n. 325.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 321, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-07-27_1_0_13_10_0_13281_321
(Abgerufen am 19.03.2024).