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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. widerruft und vernichtet auf ein Vorbringen Eb. Johanns von Trier, demzufolge Schloß und Herrschaft Kempenich seit vielen Jahren vom Stift Trier zu Lehen rühren und diesem zur Zeit des Eb. Otto1 heimgefallen sind sowie sich seitdem in ruhigem Besitz und Genuß des Stifts befunden haben, den Simon Boos von Waldeck darüber ausgestellten Lehenbrief2 sowie jegliche diese Lehen betreffende Verleihung oder sonstige Handlung Simons. Er verfügt, daß dies alles dem Eb. und Stift von Trier keinerlei Schaden an ihren oberkeitten und gerechtikeitten bringen soll, doch vorbehaltlich der oberkeitt, gewaltsam und gerechtikeit von K. und Reich sowie der Rechte anderer.

Originaldatierung:
Am pfintztag vor sannt Margarethen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Rta Lucas Sniczer (Blattmitte); Trier widerruffung der lehenschafft Symon Boessen uber Kempenich geschehen (Blattmitte oben).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 53: Reichsritterschaft, C: Besitzungen der Reichsritterschaft Kanton Niederrhein 48: Reichsherrschaft Waldeck n. 18), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt an Ps.

Simon Boos nahm diesen Widerruf zunächst überhaupt nicht zur Kenntnis, sondern schloß noch am 25. Mai 1472 mit Georg von der Leyen eine Übereinkunft über die Teilung der auch jetzt noch als Reichslehen betrachteten Herrschaft Kempenich ab, s. dazu die Urkunde Georgs und Simons im LHA Koblenz (Sign. Best. 54: Adel und andere Geschlechter, n. L 216), Perg., SS d. Ausst. sowie deren darum gebetener mage und swaegere, Paul Boos von Waldeck und Johanns, Sohnes zu Eltz, an Ps., und erst mit Urkunde von 1490 November 213 erklärte er schließlich seinen Verzicht.

Druck: Günther, Cod. dipl. Rheno-Mosellanus IV S. 607-609 n. 322.

Reg.: Chmel n. 6276.

Anmerkungen

  1. 1Eb. Otto (von Ziegenhain) von Trier (1418-1430).
  2. 2Siehe H. 9 n. 211.
  3. 3Druck: Günther, Cod. dipl. Rheno-Mosellanus IV S. 698-700 n. 383.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 221, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-07-11_4_0_13_9_0_12760_221
(Abgerufen am 24.04.2024).