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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. belehnt Gf. Hugo von Montfort-Rothenfels mit dem Schloß Rothenfels und dazugehörender Herrschaft und marcke sowie allen Regalien, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Wildbännen, hohen und niederen Gerichten, Forsten, Fischereien, stehenden und fließenden Gewässern, mul, mulstetten, auch allen ertzbergwercken, fronwald, heltzern, geleide, zollen, wegelon sowie allen sonstigen Zugehörungen, gestattet ihm erblich die Errichtung eines Landgerichts an einem ihm geeignet erscheinenden Ort in den zum Schloß gehörenden Marken und erhebt die Herrschaft Rothenfels zu einer Grafschaft.

Originaldatierung:
Am montag nach des heiligen crutz tage invencionis (nach der Kop. des Willebriefs).

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem Willebrief Eb. Johanns von Trier für Gf. Hugo von 1473 Mai 21, der als Abschrift überliefert ist im Perpetuale des Eb. im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 17 S. 579f. n. 785), Perg. (15. Jh.). Lit.: Vanotti, Grafen von Montfort und Werdenberg S. 143; Baumann/Rot ten kolber, Geschichte des Allgäus 2 S. 208-214; Stankowski, Grafschaft Rothenfels, bes. S. 175.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 217, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-05-06_1_0_13_9_0_12756_217
(Abgerufen am 20.04.2024).