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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. gebietet erneut allen Amtsträgern und Einwohnern der Gemeinden in den von Hz. Sigmund gekauften Herrschaften Prättigau und Davos und den dazugehörigen Gerichten, diesem zu huldigen, nachdem sie seine erste Aufforderung1 mißachtet und ein Bündnis geschlossen haben, das er nicht duldet.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus nn. 92 und 94.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 58.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 90, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-04-19_1_0_13_27_0_90_90
(Abgerufen am 19.04.2024).