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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Speyer mit, daß er Gf. Anton (Anthonien) von Leiningen (-Dagsburg-Hardenburg), Propst des Klosters Weißenburg im Elsaß, die Stuhlbrüderpropstei1 am Speyerer Domstift übertragen hat.2 Er gebietet ihnen, Gf. Anton auf dessen Erfordern bei der Inbesitznahme der Stuhlbrüderpropstei zu helfen, keine Behinderungen zuzulassen, dafür zu sorgen, daß ihm die Stuhlbrüder gehorsam sind und ihm alle dazu gehörigen Zinsen, Renten, Nutzen und Gülten ausgefolgt werden, ebenso, seine (K.F.) und des Reiches Rechte zu beschirmen und sich darin nicht beirren zu lassen.

Originaldatierung:
An sambstag vor dem heiligen Weichnachttag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. – KVv: Lyningen brobst (Blattmitte oben).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Speyer (Sign. 1A Nr. 376), Pap., rotes S (wohl:) 18 rücks. aufgedrückt (stark beschädigt).

Kommentar

Erwähnt bei RÖDER, Stuhlbrüder 1 S. 146. Wegen des Vorgehens des K. gegen Bf. Matthias von Speyer in Sachen der Stuhlbrüderpropstei und Stuhlbrüderpfründen gaben der Stuhlbrüdermeister Hermann von Odenheim und andere namentlich genannte Stuhlbrüder 1471 Oktober 12 eine Erklärung über die Besetzung dieser Pfründen ab, derzufolge seit jeher das Amt des Stuhlbrüderpropstes von einem durch den Bf. von Speyer bestimmten Speyerer Domherren bekleidet worden sei, der zusammen mit dem Bf. die vakanten Pfründen zu besetzen habe [vgl. die Urkunde3 im Archiv des Bistums Speyer (Sign. Urkunden der Speyerer Stuhlbrüder Nr. 24), Perg., SS des Dompropstes Dr. Ulrich von Helmstatt und des Domdekans Johannes von Stettenberg an Ps.].

Anmerkungen

  1. 1Stuhlbrüderpropst war zu dieser Zeit Eberhard Pfeil (von Aulenbach) (FOUQUET 2 S. 716).
  2. 2Siehe n. 246.
  3. 3Druck: HAFFNER , Reformbemühungen S. 199f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 245, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-12-22_1_0_13_17_0_247_245
(Abgerufen am 29.03.2024).